Ihr Jahresausgleich

Alle Jahre wieder!

Jedes Jahr die Arbeitnehmerveranlagung zu erstellen ist aufwendig. Wir unterstützen Sie dabei, wenn Sie Ihre Rezeptgebühren geltend machen wollen.
Für alle Kunden, die bei uns ein Kassenrezept eingelöst haben, können wir eine Aufstellung der Rezeptgebühren ausdrucken. Diese können Sie dann zu Ihrer Arbeitnehmerveranlagung beigeben oder Ihrem Steuerberater übermitteln, damit dieser die Kosten geltend macht.